Sparbriefe: Die richtigen
Entscheidungen treffen.
Wer will schon gerne bei der Geldanlage in Sparbriefe gravierende Fehler machen?
Sparbriefe werden von Banken und Sparkassen ausgegeben werden. Es
handelt sich bei dem Sparbrief um eine verzinste Geldanlage mit
normalerweise mittelfristiger Festlegung. Für einen bestimmten Zeitraum
erhalten die Anleger einen garantierten Festzins, der über die
Gesamtlaufzeit nicht verändert wird. Die wesentlichen Eigenschaften von
einem Sparbrief sind: Große Sicherheit des Kapitals, garantierte Rendite
und frei von Gebühren. Das Sparergebnis von dem Sparbrief steht von
vornherein fest und ist genau schon beim Kauf berechenbar. Sparbriefe
werden nicht an der Börse gehandelt, Wertverluste durch schwankende Kurse
sind nicht möglich.
Sparbriefe ergeben eine bestimmte garantierte Verzinsung. Die Zinsen
hängen von der Laufzeit des Sparbriefs und von der generellen Höhe der
Marktzinsen zum Anlagezeitpunkt ab. Normalerweise sind die Zinshöhen mit
längerer Laufzeit jeweils höher. Es gibt jedoch auch Ausnahmen: Wenn am
Markt ein Absinken des allgemeinen Zinsniveaus erwartet wird, ist es
möglich, das länger laufende Sparbriefe einen geringfügig niedrigeren
Zinssatz aufweisen, als kurz laufende Sparbriefe. Der Zins von bereits
laufenden Sparbriefen kann durch die Bank oder die Sparkasse nicht mehr
verändert werden.
Sie möchten hohe Zinssätze?
Ein Einfluss auf die Sparzinsen kann durch die Höhe des festgelegten
Kapitals erfolgen. Wenn man sehr hohe Beträge angelegt, kann man unter
Umständen einen höheren Zinssatz aushandeln. Manche Banken geben auch
höhere Zinsen für einen Grundbetrag, höhere Beträge werden aber mit
niedrigeren Zinsen ausgestattet. Hier muss das Kleingedruckte der Bank
genau betrachtet werden.
Die Zinsauszahlung bei Sparbriefen ist sehr variabel geregelt.
Normalerweise erfolgt eine jährliche Auszahlung der Zinsen am Jahresende.
In seltenen Fällen erfolgt jedoch auch eine monatliche Zinszahlung. Eine
spezielle Form von Sparbrief ist der so genannte "aufgezinste"
Sparbrief. In diesem Fall werden die gesamten Zinsen nicht während der
Laufzeit ausgezahlt, sondern erst am Ende der Laufzeit von dem Sparbrief.
In diesem Fall erhält man selbstverständlich die Zinseszinsen auf die
schon vorher erhaltenen Zinsen. Als Nachteil muss angemerkt werden, dass
die Abgeltungssteuer für die Zinsen gezahlt werden muss und eventuell der
Sparerpauschbetrag überschritten wird. Darauf muss geachtet werden.
Als Gegenstück zum "aufgezinsten" Sparbrief "
gibt es den "abgezinsten" Sparbrief. Bei dieser Variante legt
der Kapitalanleger von vornherein fest, welche Summe er am Ende der
Laufzeit vom Sparbrief erreichen möchte. Die über die Laufzeit
anfallenden Zinsen werden abgerechnet und der Restbetrag muss beim
Abschluss des Vertrages bei der Bank eingezahlt werden.
Die Laufzeiten von Sparbriefen sind variabel. Normal sind
Anlagezeiträume im Jahresrhythmus. Sparer können so zwischen
Anlagevarianten von einem Jahr, zwei Jahren, drei Jahren oder mehr Jahren
wählen. Normal sind Anlagezeiträume zwischen einem Jahr und fünf Jahren
für Sparbriefe. Sofern von der Bank oder Sparkasse 10 Jahre Laufzeit
angeboten werden ist es empfehlenswert, besonders lange darüber
nachzudenken ob man sein Geld so lange anlegen möchte. Sehr lange
Laufzeiten für Sparbriefe lohnen sich meistens nur in Hochzinsphasen. Als
Kapitalanleger hat man so überdurchschnittliche Zinsen für einen sehr
langen Zeitraum.
Wenn man als Anleger flexibel bleiben will empfiehlt es sich, den
Anlagebetrag zu teilen und auf Sparbriefe mit unterschiedlichen Laufzeiten
zu verteilen. Auf diese Weise wird immer wieder Kapital frei, dass man in
neue Sparbriefe oder andere Anlageformen investieren kann. Die
Flexibilität in der Geldanlage kann dann auch mit Sparbriefen sehr groß
sein, wenn man dementsprechend die Anlagezeiträume wählt.
Die Mindesteinlage der Banken für Sparbriefe ist von Geldinstitut zu
Geldinstitut sehr unterschiedlich. Der niedrigste Betrag, der bei Banken
auftreten kann, sind 500 €. Üblich sind Anlagesummen von 2500 € als
Mindestanlagesumme. Die Mindestsumme kann aber auch bei vereinzelten
Banken und Sparkassen 5000 € betragen.
Vorteilhaft ist es, dass bei der Kapitalanlage in Sparbriefen kein
Girokonto oder Sparkonto bei der Bank vorhanden sein muss. Ebenso häufig
bei der Geldanlage übersehene Kontoführungsgebühren und Abschlusskosten
sind nicht vorhanden. Als Kunde gibt man dem Geldinstitut einen
Abbuchungsauftrag über die Höhe des Sparbriefes oder man überweist die
Summe zu der ausgewählten Bank. Nach dem Ende der Laufzeit des Sparbriefs
wird das Kapital auf das beim Abschluss angegebene Referenzkonto des
Kapitalanlegers zurücküberwiesen.
Eine Kündigung von einem Sparbrief ist normalerweise nicht vorgesehen.
Als Kapitalanleger gibt es deshalb nur das Jahr oder Nein zu einem
Sparbrief und die Auswahl der Laufzeit. Angemerkt sei noch, dass es bei
wirklich wenigen Banken und Sparkassen ein außergewöhnliches
Kündigungsrecht gibt, das aber mit sehr ungünstigen Bedingungen erkauft
wird. Man erleidet doch erhebliche Verluste bei den ausgezahlten
Zinsen.
Sparbriefe sind gut über die Einlagensicherung abgesichert. Innerhalb
von Deutschland erfolgte die Einlagensicherung auch von Sparbriefen im
Konkursfall einer Bank bis zu einer Gesamthöhe von 100.000 € in voller
Höhe. Bis zum Jahr 2010 betrug die Summe nur 50.000 €. Die
Einlagensicherung erfolgt einerseits über die gesetzlich vorgeschriebene
Sicherung, andererseits auch über erweiterte Sicherheiten von den Banken
und Sparkassen selbst. Es gibt zum Beispiel den Einlagensicherungsfond von
dem Bundesverband deutscher Banken (BdB). Dieser Einlagensicherungfond
sichert Einlagen in Millionenhöhe pro Kapitalanleger ab. Er ist gültig
für Sparkassen, Volksbanken, Raiffeisenbanken, normale Banken und andere
Kreditinstitute.
Leider gibt es inzwischen die 25 prozentige Abgeltungssteuer und
zusätzlich den Solidaritätszuschlag und, sofern Mitglied in der Kirche,
die Kirchensteuer. Summa summarum können sich daraus 28 % ergeben, um die
der Zinsertrag geschmälert wird. Die Abgeltungssteuer wird von den Banken
direkt an das Finanzamt überwiesen. Angerechnet wird allerdings der
Sparerpauschbetrag von 801 € für jeden Kapitalanleger (bei Ehepaaren
die doppelte Summe). Aus diesem Grund sollte jeder der Kapital besitzt,
der Bank einen Freistellungsauftrag erteilen.